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pax christi-Stiftung - Ein Zukunftsfonds für Frieden und Gerechtigkeit

pax christi-Stiftung als Garant für die Friedensarbeit

Das vielseitige Engagement von pax christi für Frieden und Gerechtigkeit kostet Geld. Wir müssen in der Lage sein, auf aktuelle politische Entwicklungen zu reagieren, neue Projekte anzustoßen oder gewachsene Verpflichtungen einzulösen - die nötigen Finanzen kommen allein durch Spenden und Mitgliedsbeiträge nicht zusammen. Manches kann durch Projektmittel finanziert werden. Diese sind jedoch immer zweckgebunden, stehen nur befristet zur Verfügung und sind von Kürzungen bedroht. Wenn wir den Anforderungen an unsere Arbeit auch in Zukunft gerecht werden wollen, müssen wir zusätzliche und kalkulierbare Finanzquellen erschließen.

Die pax christi-Stiftung eignet sich dafür besonders, da sie uns ermöglicht, langfristig und nachhaltig unsere Eigenmittel zu erhöhen. Das Stiftungskapital muss erhalten werden, ausgeschüttet wird der jährliche Zinsertrag. Wachsendes Stiftungskapital bedeutet somit einen zuverlässigen und kalkulierbaren Mittelanteil für die pax christi-Bewegung.

Was können Sie tun?

Jede Privatperson oder Personengruppe, jedes Unternehmen oder jede juristische Person kann Zustifter/in werden. Zustifter/in wird, wer einen Betrag von mindestens 2.500 Euro als Stiftungskapital einbringt. Wen Sie diese Summe nicht allein aufbringen wollen oder können, so können Sie zusammen mit Freunden oder Angehörigen eine "Zustifter-Gemeinschaft" bilden.

Der gestiftete Geldbetrag fließt direkt in das Stiftungskapital der pax christi-Stiftung ein. Allerdings genügt hier nicht eine einfache Überweisung wie bei der Spende. Die Absicht der Zustiftung muss in einem formlosen Schreiben an die pax christi - Stiftung (über das Sekretariat von pax christi, Hedwigskirchgasse 3, 10117 Berlin) erklärt werden.

Die Kontonummer der pax christi-Stiftung lautet 400 71 71 027 bei der Pax-Bank, Filiale Mainz, BLZ: 370 601 93

Seit Oktober 2007 sind Zustiftungen steuerlich stärker begünstigt als bisher. Lesen Sie mehr dazu unter "Vorteile für Sie".

Spenden an die Stiftung

Sie können der Stiftung jedoch auch eine Spende zukommen lassen - dafür ist kein Mindestbetrag vorgeschrieben. Die Spende wird im Rahmen der Stifutngserträge verwendet. Für eine Zustiftung erhalten Sie, wie für eine Spende, eine Zuwendungsbescheinigung.

Stiftung und Erbschaft

Sie können sich auch dafür entscheiden, die pax christi-Stiftung zu unterstützen, indem Sie eine Zustiftung in Ihrem Testament verfügen. Dabei sind die erbrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Generell gilt jedoch, dass Erbschaften an gemeinnützige Vereine und Stiftungen von der Erbschaftssteuer befreit sind. Auch als Erbe können Sie das gesamte Erbe oder einen Teil davon der pax christi-Stiftung vermachen. Innerhalb von zwei Jahren nach Annahme des Erbes ist es möglich, dafür erbschaftssteuerliche Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen.