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Kinshasa 2011

Kongolesische Bischofskonferenz zur Wahl 2011

ANNEE ELECTORALE : QUE DEVONS-NOUS FAIRE ? (Ac 2, 37) Exhortation du Comité permanent de la Conférence Episcopale Nationale du Congo (CENCO) aux fidèles catholiques, aux hommes et aux femmes de bonne volonté DEUTSCHE UEBERSETZUNG (R.VOSS); Hervorhebungen im Original. Vorbemerkung des Übersetzers Dieses Zitat machte über „Agence France Press“ Schlagzeilen, wurde aber in der RD Kongo kaum öffentlich zitiert: „Wir befürchten daß diese [Verfassungs-] Änderung nur der Anfang von weiteren Eingriffen ist, die uns zurückführen würden zum Einparteiensystem, zum Ende der Demokratie und zur Errichtung einer neuen Diktatur.“ Diese Sorge und manche Staatskritik wird geäussert, aber mehr noch gilt der leidenschaftliche Appell an Bevoelkerung und Regierung, einen besseren Kongo zu schaffen: einen Kongo, in dem der Friede herrscht und die Gerechtigkeit wohnt. („un Congo nouveau, où règne la paix et réside la justice“)

WAHLJAHR : WAS SOLLEN WIR TUN ? (Apg. 2,37)

Ermahnung des Ständigen Komitees der Nationalen Bischofskonferenz des Kongo (CENCO) an die katholischen Gläubigen, an die Männer und Frauen guten Willens Einführung

  1. Nach der Organisation der Wahlen 2006 als Eintritt in die Dritte Republik und dem Goldenen Jubilaeum ihres Zuganges zur nationalen und internationalen Souveränität 2010 richtet sich die DR Congo in diesem Jahr auf ein weiteres entscheidendes Datum ihrer Geschichte ein: die Abhaltung der Präsidenten- und Parlamentswahlen.
  2. Die katholische Kirche, vertreten durch das Ständige Komitee der Nationalen Bischofskonferenz des Kongo (CENCO) in ihrer regulären Sitzung vom 21.-25.Februar 2011 in Kinshasa, möchte ihren Beitrag leisten, damit diese neuen Wahlen die Basis eines gemeinschaftlichen Schicksals befestigen helfe, nämlich Gerechtigkeit (Anm.1), Wahrheit und Frieden zu schaffen, um auf diese Weise neue Horizonte für die Zukunft der Nation zu eröffnen. Das kongolesische Volk fragt sich mit Recht: was sollen wir tun, um dieses Ziel zu erreichen? (vgl. Apg. 2, 37).
  3. Es ist dringend und unabdingbar, die grundlegende und entscheidende Bedeutung für die Nation zu präzisieren, die die Aufgabe des Volkes zur Teilnahme daran begründet. Diese Bedeutung besteht im Wesentlichen in der Errichtung eines wirklich demokratischen und befriedeten Kongo, der dank einer guten Regierungsführung neue Entfaltungsmöglichkeiten fuer unser Volk bietet. Es geht darum, einen Kongo aufzubauen, der die Menschenrechte respektiert, und auch einen stärkeren Kongo, der allen Kongolesen eine bessere Voraussetzung bietet für die Bewältigung der Herausforderungen der Zukunft. Da all das auf dem Spiel steht, ist die Vorwahl-Phase von entscheidender Bedeutung. Sie muss uns auf die beste Weise, durch einige grundlegende Entscheidungen, auf dieses historische Rendez-vous vorbereiten.
  4. Die Demokratie festigen Wir danken dem Herrn für alle die Schritte, die die DR Congo schon getan hat in ihrem Demokratisierungsprozess, der sich fortsetzen und festigen muss. Es handelt sich besonders um ein wirksames Funktionieren der aus den Wahlen hervorgegangenen demokratischen Institutionen (Anm.2), des Volkes als dem ersten Souverän und Inhaber der Macht.
  5. Die Wahlen sind eine wesentliche Übung in jeder Demokratie, bei denen die Gleichheit aller vor dem Gesetz garantiert sein muss. Sie müssen frei und transparent sein. Denn Demokratie heisst zunächst Respekt der Menschenrechte und Grundfreiheiten; dann die strikte Gewaltenteilung, d.h. keine Konzentration der drei Gewalten in den Händen eines Individuums oder einer Gruppe; sodann die externe und interne Kontrolle der vom Volk Gewählten; und schliesslich die Beteiligung der Zivilgesellschaft, also des ganzen Volkes, an der Macht.
  6. Durch die Wahlen ist das kongolesische Volk aufgerufen, in aller Freiheit und erworbenen Entscheidungskraft sein Recht auszuüben, seine Regierenden auf allen Ebenen und seine Vertreter in den Provinzparlamenten und in den beiden Parlamentskammern zu wählen. Durch diese seine Wahl entscheidet es über seine Zukunft, indem es seinen Gewählten die schwere Verantwortung anvertraut, über seine weitere Entwicklung zu entscheiden. Hier ist der Ort, daran zu erinnern, daß der Wille des Volkes und seine Wahl unbedingt respektiert werden müssen. Daher rührt die Wichtigkeit der Organisation von Lokalwahlen zum Aufbau der Demokratie an der Basis, um so das Volk seinen Regierenden anzunähern.
  7. Im Hinblick auf die nächsten Wahltermine ist die Verfassung geändert worden. Die CENDO nimmt dies zur Kenntnis, aber sie möchte doch betonen, daß die Verfassung als Ausweis des mühsam errungenen und wieder gefundenen nationalen Konsenses, zudem durch ein Referendum bekräftigt, auf überhastete Weise im Schnellverfahren geändert wurde. In der Tat wurde die geänderte Verfassung in weniger als zwei Wochen abgestimmt und verkündet, am Ende einer ausserordentlichen Sitzung des Parlaments im Rahmen einer Tagesordnung, in die dies vorher nicht aufgenommen worden war; sie hätte hingegen viel besser in allem Ernst behandelt werden können auf der Basis einer breiten Übereinstimmung und einer offenen parlamentarischen und öffentlichen Debatte.
  8. Dieses Vorgehen hat viel Unruhe in der nationalen öffentlichen Meinung hervorgerufen, was manche dazu brachte, sich zu fragen, welche wirklichen Ziele hinter dieser Verfassungsänderung steckten. Wir befürchten, daß diese Änderung nur der Anfang von weiteren Eingriffen ist, die uns zurueckführen würden zum Einparteiensystem, zum Ende der Demokratie und zur Errichtung einer neuen Diktatur.
  9. Wir waren stark betroffen und empört über die Heftigkeit der Antwort der Regierung und ihre unfreundlichen Vorschläge gegen Seine Eminenz Laurent Kardinal Monsengwo. Wir meinen, daß sein Beitrag [sc. im Januar zur Wahlrechtsänderung und für die Beibehaltung von zwei Wahlgängen; RV] nichts enthält, was eine solch scharfe und respektlose Reaktion rechtfertigt. Der Ideenstreit in der Demokratie erlaubt keine persönlichen Angriffe. Deshalb lädt die CENCO die Bevölkerung und die politischen Akteure ein, jede unhöfliche und diskriminierende Art der Rede zu unterlassen und Haltungen und Vorschläge anzustreben, die der Einheit der kongolesischen Nation dienen können.
  10. Die nationale Sicherheit garantieren Die CENCO schätzt die Bemühungen unserer Regierung, die Autoritaet des Staates auf mehrere Zonen auszudehnen, die bisher von bewaffneten Gruppen im Nord- und Süd-Kivu besetzt waren. Dennoch bleibt die Sicherheitslage des Landes noch sehr Besorgnis erregend wegen einer gewissen Anzahl an Unsicherheitsfaktoren. In der Tat haben einige Gebiete unseres Landes den Frieden noch nicht erreicht. Die Haltung, die diejenigen an den Tag legen, die die Aufgabe haben, über die territoriale Integrität des Landes und die Sicherheit der gesamten kongolesischen Bevoelkerung und ihres Hab und Gutes zu wachen, wirft viele Fragen auf. Es handelt sich insbesondere um die Gebiete Haut- und Bas-Uële, in denen die LRA [Lord’s Resistance Army] friedliche kongolesische Bürger auf ihrem eigenen Grund und Boden beunruhigt und ungestraft tötet; um bewaffnete Gruppen in Ituri und im Nord- und Sued-Kivu; die Unsicherheit in manchen Städten, - die alle im Vorfeld der Wahlen anfällig sind für gewollte destabilisierende Psychosen inmitten der Bevölkerung. Wir fragen uns, in welchem Seelenzustand diese durch Gewalt- und Kriegs-Situationen traumatisierten Mitbürger an die Wahlurnen werden gehen können, um ihre neuen Führungspersonen zu wählen.
  11. Das Programm der « guten Regierungsführung » verstärken Der Erfolg des Wahlprozesses fordert notwendiger Weise ein Klima sozialer und ökonomischer Sicherheit fuer die Bevölkerung. Die Regierung ist gefordert, eine unablässig wachsende und beruhigende Anstrengung zu unternehmen, um die Herausforderungen einer wirklichen Wirtschafts-Entwicklung zu bewältigen.
  12. Wir verkennen nicht die Fortschritte, die der kongolesische Staat in dieser Hinsicht gemacht hat. Aber als Priester und als Zeugen der Schreie unseres Volkes (vgl. Ex 3,7) laden wir die Regierung ein, ihre Anstrengungen zu verdoppeln. Das Leiden der grossen Mehrheit der Bevölkerung ist evident und unbestreitbar. Die Not ist eine tägliche Existenzform für die grosse Mehrheit der Kongolesinnen und Kongolesen geworden, umgeben von schreiender Ungerechtigkeit und chronischer Ausplünderung zugunsten einer kleinen Interessengruppe und einer gewissen sozio-ökonomischen Elite.
  13. Wir bleiben immer noch besorgt wegen der Korruption. Ihr Ausmaß und ihre Verankerung in den höchsten Ebenen des Staatsapparates bilden ein Handikap für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung unseres Landes. Die katholische Kirche, bisher schon engagiert im Kampf gegen die Korruption, bietet der Regierung ihre Hilfe an, um in gemeinsamer Kraftanstrengung diese Geissel zu bekämpfen.
  14. Im Rahmen dieses Kampfes ist die Unterzeichnung des Beitrittsvertrages zur OHADA (Anm. 3) ein positives Signal fuer die Sicherheit der Entwicklung unseres Landes. Die RD Kongo kann nur gewinnen, wenn sie diesen Vertrag schnellst möglich ratifiziert.
  15. Die CENCO schätzt die Bemuehungen der Regierung zum Abschluß der PPTE-Initiative. [Anm. 4: Initiative fuer die am stärksten verschuldeten armen Laender] Sie wünscht, die Auswirkungen des Erlasses der Auslandsschulden wirklich und vorrangig in den Schlüsselbereichen von Erziehung, Gesundheit und sozialer Infrastruktur zu sehen. In einem offenen und ernsthaften Dialog mit der Regierung ist die katholische Kirche bereit, sich an der Umsetzung dieser Budgetgewinne zu beteiligen. Wir danken dem Premierminister, der im Namen seiner Regierung akzeptiert hat, zusammen mit der katholischen Kirche den Dialog zu führen und die Möglichkeiten und Formen einer Zusammenarbeit in diesen Bereichen zu untersuchen.
  16. Wenn die Stunde der Wahlen schlägt Die Augen aller Kongolesen sind jetzt auf die Wahlen gerichtet, die am Horizont erscheinen. Wenn die Stunde der Wahlen schlägt, muss die Forderung klar sein: daß sich alles in strikter Beachtung des Wahlgesetzes vollzieht, in Wahrheit und Transparenz, ohne Fälschung und Manipulation, in ruhiger Atmosphäre und unter Ausschluß aller autokratischen Abweichung und jeder Form von Gewalt von wem auch immer. (Anm. 5)
  17. Es obliegt der Unabhängigen Nationalen Wahlkommission (CENI), deren Zusammensetzung und Aufgabenverteilung unter ihren Mitgliedern die Unparteilichkeit und die Objektivität der Wahlergebnisse zu garantieren hat, alles zu tun, damit die Wahlen nach dem vorgesehenen Kalender und unter besten Bedingungen ablaufen. Ihre Mitglieder sollen ihre Aufgabe in aller Freiheit und Gewissenhaftigkeit vor Gott ausführen, ohne jede Form von Zwang oder innerem und äusserem Druck. Von ihrem Verhalten wird es zum grossen Teil abhängen, ob dieser Wahlgang glücklich ausgeht.
  18. Es ist die Verantwortung der Organisatoren, zu wachen über die ausreichende Anzahl von Wahllokalen, die logistischen Bedingungen, den guten Ablauf der Wahlen selbst und die Auszählung der Stimmen. Wir müssen aus den letzten Wahlen die Lehre ziehen, so weit wie möglich die Fälle von Unregelmässigkeiten, Manipulation oder Fälschung zu begrenzen, wie sie berichtet wurden: namentlich die Zerstörung von Material der Kampagnen oder der Wahl selbst, die Versäumnisse bei der Auszählung der Resultate, deren Veröffentlichung in einem angespannten Klima sowie die verschiedenen Gewalttaten zwischen Mitgliedern unterschiedlicher Parteien.
  19. Es ist auch die Aufgabe der Wahlorganisatoren, allen politischen Tendenzen die gleichen Rechte des Zugangs zu den Staatsmedien sowie die Meinungsfreiheit zu garantieren, ohne jede Diskriminierung.

EMPFEHLUNGEN 1. Die Wahlen in vielen Ländern Afrikas haben oft genug das bedauerliche Bild von Gewalttaten, Protesten und verschiedenen Unruhen abgegeben. Die CENCO betet und hofft, daß die RD Kongo aus allen diesen bedauerlichen Erfahrungen die Konsequenzen ziehen wird, um sich entschieden auf einen Weg freier und demokratischer Wahlen zu begeben, mit dem Ziel eines einigen, starken und aufblühenden Kongo. 2. Im Lichte dieser Grössendimension wird sich die Auswahl der Menschen abspielen, die die RD Kongo braucht, um das Schicksal seiner Bevölkerung in den nächsten Jahren zu lenken. Deshalb empfehlen wir:

  1. der Bevoelkerung, ihre Wachsamkeit zu verdoppeln, um sich ihre Ueberzeugung nicht durch verschiedenste Geschenke und Gaben von deren abkaufen zu lassen, die sie ihnen in dieser entscheidenden Zeit anbieten, aber auch nicht der Versuchung des Tribalismus und des Regionalismus zu verfallen; so sollten sich auf verantwortliche Weise an diesem Wahlprozess beteiligen;
  2. der Regierung, die Sicherheit der Bevoelkerung zu garantieren und alle Maßnahmen zu ergreifen, damit der Öffentliche Haushalt nicht zu Wahlkampfzwecken missbraucht wird;
  3. der Nationalen Polizei und den Streitkraeften, ihren unpolitischen und republikanischen Charakter beizubehalten (Anm. 6) und ihre Neutralitaet und ihren Patriotismus zu beweisen, indem sie alle Formen von Gewalt vor, während und nach den Wahlen vermeiden;
  4. den politischen Akteuren, den Beweis grosser demokratischer Kultur zu geben, indem sie sich jeder Form von Gewalt gegenüber ihren politischen Gegnern enthalten und Gesellschafts-Projekte vorschlagen, die geeignet sind, die RD Kongo voran zu bringen;
  5. den Verantwortlichen in den Medien, entsprechend dem Moralkodex ihres Berufes,“die Meinungen anderer, die Titel oder die Kommentare der Artikel, die mit Unparteilichkeit und gutem Glauben verfasst werden sollen, nicht zu deformieren, zu verändern oder zu verfälschen, etwa durch ihre Formulierung, durch Nachdrücklichkeit, Überbetonung, Weglassen oder Manipulation“(Anm. 7);
  6. der internationalen Gemeinschaft, die junge kongolesische Demokratie zu begleiten, indem sie ihr die nötige logistische Unterstützung für einen guten Wahlverlauf zusichert und zu gegebener Zeit neutrale internationale Wahlbeobachter schickt;
  7. den Geistlichen in der RD Kongo, nicht aktiv in den politischen Parteien und Vereinigungen mit politischem Charakter mitzuarbeiten, auch nicht in der Leitung staatlicher Institutionen, die - auf welchem Niveau auch immer - mit der Wahlorganisation beauftragt sind (Anm. 8) und sich nicht für eine bestimmte politische Partei auszusprechen;
  8. dem Klerus insbesondere, die Kanzel der Wahrheit zu erhalten für die Predigt des Wortes Gottes und die Soziallehre der Kirche; und niemals während der Feier der Eucharistie das Wort an politische Akteure zu Wahlkampfzecken zu geben. (Anm. 9)

SCHLUSSWORT

Die katholische Kirche wird getreu ihrem Auftrag zur Verkündigung des Evangeliums und ihrer Sorge um eine ganzheitliche menschliche Entwicklung (Anm. 10) diesen Wahlprozess, von dem die Zukunft der kongolesischen Nation abhängt, begleiten im Gebet und durch die Fortbildung zur staatsbürgerlichen Erziehung.

Wir alle wünschen, daß die nächsten Wahlen ablaufen werden in Transparenz, Wahrheit und Frieden, um unser Land einzureihen in die Zahl der respektablen und würdigen Nationen. Wir sind ueberzeugt, daß diese Wette gewonnen werden kann, aber daß es ein nationales Erwachen braucht und eine wirkliche Metanoia, einen Wandel der Herzen, der Mentalitaet und des Handelns.

Wir vertrauen den Erfolg des Wahlprozesses der Fürbitte der Jungfrau Maria an, Unserer Frau des Friedens [Notre Dame de la paix], damit ein neuer Kongo ersteht, in dem der Friede herrscht und die Gerechtigkeit wohnt. Gegeben in Kinshasa, den 25. Februar 2011 ( Original unter www.cenco.cd ) (vorgestellt in der CENCO-Pressekonferenz am 3.3.2011)

ANMERKUNGEN 1 Cf. La justice grandit une nation (Pr 14, 34). La restauration de la Nation par la lutte contre la corruption. Message de la CENCO aux fidèles catholiques, aux hommes et aux femmes de bonne volonté à l’occasion du 49ème anniversaire de l’indépendance de la RD Congo, Editions du Secrétariat général de la CENCO, Kinshasa 2009. [„Gerechtigkeit erhöht ein Volk. Die Wiedererrichtung der Nation durch den Kampf gegen die Korruption“] 2 Cf. Changeons nos coeurs (cf Jl 2, 13). Appel à un engagement réel pour la reconstruction de notre pays. Message du Comité permanent des Evêques de la République Démocratique du Congo aux fidèles catholiques et aux hommes de bonne volonté, Editions du Secrétariat général de la CENCO, Kinshasa 2008, n° 5. [„Ändern wir unsere Herzen !“ CENCO:„Appell für ein wahrhaftiges Engagement zum Wiederaufbau unseres Landes »] 3 L’Organisation pour l’Harmonisation des Droits des Affaires. [Organisation zur Harmonisierung des Wirtschaftsrechts] 4 Initiative pour les Pays Pauvres Très Endettés. [Initiative fuer die am stärksten verschuldeten armen Länder] 5 Cf. Mgr Laurent Monsengwo, Un dialogue positif et consensuel, communication de la CENCO, Kinshasa, le 15 mai 2006, n° 8. [Ein positiver und konsensorientierter Dialog, CENCO-Mitteilung] 7 Observatoire des Médias Congolais (OMEC), Code de déontologie des journalistes en RDC, Gret, Kinshasa 2005, article 9. [Ethik-Code der Journalisten in der RDC] 8 Cf. Déclaration du Comité permanent de la CENCO sur le comportement des ecclésiastiques face aux échéances électorales en RD Congo, Kinshasa, 10 décembre 2010, 1. [CENCO-Vorstands-Erklärung zum Verhalten der Geistlichen im Hinblick auf die Herausforderungen der Wahlen in der RDC] 9 Cf. Congrégation pour le Culte divin et la Discipline des sacrements, Instruction Redemptionis sacramentum sur certaines choses à observer et à éviter concernant la Très Sainte Eucharistie, Cité du Vatican, 2004, n°78. 10 Cf. La justice dans le monde. Déclaration du Synode des Evêques de 1971 sur la justice (Doc cath, n° 1600), p. 12. [Erklärung des Bischofssynode von 1971 über die Gerechtigkeit]