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Streumunition verboten aber nicht abgeschafft

pax christi-Generalsekretärin fordert Klarstellung des Investitionsverbots im Kriegswaffenkontrollgesetz

Anlässlich des Inkrafttretens der Konvention über Streumunition am 1. August 2010, die bislang von 107 Staaten unterzeichnet wurde, betont pax christi-Generalsekretärin Christine Hoffmann:

„Dieser Verbotsvertrag ist der wichtigste Beitrag zur humanitären Rüstungskontrolle der letzten 10 Jahre!

Die neue Herausforderung in Deutschland besteht jetzt in der Durchsetzung des Verbots jeglicher Förderung der Herstellung von Streumunition. Alle Banken und Finanzdienstleister sind aufgefordert, jede Beteiligung, Kreditvergabe, Anleihen oder andere finanziellen Dienstleistungen für Hersteller von Streumunition oder deren Komponenten zu unterlassen. Belgien und Luxemburg haben bereits Gesetze erlassen, die den Geist des Vertrages im Sinne ethischen Investments präzisieren. Als kritische Konsumentin fordere ich den Deutschen Bundestag auf solche Klarstellungen auch im Kriegswaffenkontrollgesetz auf den Weg zu bringen.

Die völkerrechtlich verbindliche Konvention über Streumunition verbietet alle bislang eingesetzten Streumunitionen und schreibt umfassende humanitäre Verpflichtungen in Bezug auf Opferhilfe und die Räumung von Blindgängern fest. Aber Streumunition und ihr Einsatz sind damit leider noch nicht abgeschafft. Neben Russland gehören die USA, mit denen Deutschland militärisch eng kooperiert, zu den Staaten, die die Konvention nicht unterzeichnet und in der Vergangenheit immer wieder Streumunition eingesetzt haben.“

pax christi ist Mitglied im Aktionsbündnis Landmine.de