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pax christi fordert Freilassung palästinensischer Menschenrechtsverteidiger

EU soll Israel an Pflichten aus Verträgen erinnern

Die Europäische Union muss sich für die Freilassung palästinensischer Menschenrechtsaktivisten aus israelischer Haft einsetzen.

Die Europäische Union muss sich für die Freilassung palästinensischer Menschenrechtsaktivisten aus israelischer Haft einsetzen. Dies fordern die katholische Friedensbewegung pax christi, die Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges IPPNW, attac AG Globalisierung und Krieg, und andere im „Deutschen Koordinationskreis Palästina Israel“ zusammengeschlossenen Nichtregierungsorganisationen sowie zahlreiche weitere Organisationen in Europa und Palästina in einem Brief an die EU-Außenvertreterin Catherine Ashton.

Die Verhaftungen zeigten, dass Israel seinen Verpflichtungen aus den Verträgen mit der EU wie beispielsweise dem Assoziationsabkommen und dem Aktionsplan nach Respektierung der Menschenrechte nicht nachkommt. Bestehende und zukünftige Verträge zwischen der EU und Israel müssten danach überprüft werden, ob Israel internationales Recht und Menschenrechte einhält.


Die EU konstatiert in ihren Richtlinien über den Schutz von Menschenrechtsverteidigern, dass über die Jahre der Schutz für die Opfer von Menschenrechtsverletzungen größer geworden ist, oft jedoch zu einem hohen Preis. Die Verteidiger würden in vielen Ländern immer mehr selbst angegriffen. Die EU glaubt deshalb, dass es wichtig ist, Sicherheit für Menschenrechtsverteidiger herzustellen und ihre Rechte zu schützen.


Die von Israel verhafteten palästinensischen Menschenrechtsverteidiger Jamal Juma, Mohammed Othman und Abdallah Abu Rahma wehren sich gegen den völkerrechtswidrigen Mauerbau und die damit verbundene Landenteignung. Gestützt wird ihre Position durch ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Mauer, das von der UN-Vollversammlung angenommen wurde. Die inhaftierten Menschenrechtsverteidiger sind der für die besetzten Gebiete geltenden Militärgerichtsbarkeit unterworfen, die internationalen Standards eines fairen Verfahrens nicht entspricht.