Grußwort
pax christi
Orte des Gedenkens...
News&Infos
Erinnern für die Gegenwart
Friedensdienste
Nahost
Friedensbildung
Nord / Süd
Globalisierung
Friedenspolitik
60 Jahre pax christi
Zeitschrift
Bestellen
Intern
Endlich: Bundestag hebt nationalsozialistischer Unrechtsurteile auf
pax christi Kommentar zur Entscheidung des Bundestages zur Aufhebung der sogenannten Kriegsverratsurteile
Als „Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege (2.NS-AufhGÄndG)“ hat der Deutsche Bundestag am Ende dieser Legislaturperiode (8.9.09) endlich den Beschluss gefasst, auch das letzte Kapitel der nationalsozialistischen Unrechtsgeschichte abzuschließen. Wegen sogenannten Kriegsverrats oft in Verbindung mit ähnlichen Tatbeständen wie Feindbegünstigung, Wehrkraftzersetzung oder Rundfunkvergehen - wurden vor allem in den letzten Jahren des II. Weltkrieges etwa 30 00 Menschen - vorwiegend Soldaten, aber auch Zivilisten - zum Tode verurteilt und fast alle hingerichtet. Darüber hinaus wurden Tausende zu Zuchthausstrafen verurteilt.
Sie haben in verschiedener Weise versucht, Widerstand zu leisten, retteten Verfolgte oder zweifelten am sog. „Endsieg“. Ihre Absichten und Handlungen sind als gerechtfertigt anzusehen, es ist kein Fall bekannt, wo durch ihr Verhalten anderen ein Schaden zugefügt worden wäre. Jedes Bestreben, in dieser Situation etwas für in ihrem Leben Bedrohte oder für die Beendigung des Krieges zu tun, verdient Anerkennung. Um so unverständlicher ist das Bestreben einiger Parlamentarier, die strafrechtliche Rehabilitierung über Jahre hin immer wieder hinauszuzögern. pax christi begrüßt diese Entscheidung des Bundestages. Lange, zu lange hat es gedauert, um eine solche rechtliche Wiedergutmachung dieser Opfer des Nationalsozialismus auszusprechen, eine entsprechende Entschädigungsregelung sollte dem folgen!