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Wider den totalitären Staat. Für Frieden und Menschenrechte
Erklärung des Geschäftsführenden Vorstandes der deutschen Sektion von pax christi zum 60. Jahrestag des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland am 23.5.2009
Nach der Katastrophe des nationalsozialistischen Deutschland stellte das Grundgesetz die Perspektive für ein demokratisches Deutschland dar. Das Grundgesetz ist ein Versprechen des Staates auf Selbstbegrenzung gegen alle totalitären Versuchungen und für den Vorrang der Freiheit der Bürger/innen gegenüber dem Staat: „Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen. Die Würde der menschlichen Persönlichkeit ist unantastbar.“ (Carlo Schmid) Das leitende ethische Prinzip des Grundgesetzes ist die Würde des Menschen, nicht die Staatsraison. Artikel 1 GG verlangt ausdrücklich, dass die Menschenwürde als höchstes Gut unter keinem Umstand angetastet werden darf. Die Legitimität der Gesetze muss sich gegenüber den Bürger/innen als Garant nicht als Beschaffer ihrer sozialen und individuellen Rechte bewähren. Eine Rechtsordnung, bzw. ihre Verfassung, leistet ihren Anteil an gesellschaftlicher Konfliktbearbeitung und muss dies auch immer wieder glaubwürdig erfahrbar machen. Die Wirksamkeit der Rechtsordnung hat sich insbesondere auch in Zeiten wirtschaftlicher Krisen und sozialer Konflikte zu erweisen. Dies gilt auch für das Postulat: „Eigentum verpflichtet“, das jedoch bis heute kaum überzeugende Umsetzungen erfahren hat.
Allen Versuchen, das Grundprinzip der unantastbaren Menschenwürde mit dem Hinweis auf mögliche Extremsituationen aufzuweichen, erteilt pax christi eine ausdrückliche Absage. Dies betrifft die Nutzung von Foltermaßnahmen bei Ermittlungen, die sogenannte “selbstverschuldete Rettungsbefragung“, ebenso wie Überlegungen, Passagierflugzeuge bei vermuteten terroristischen Verbrechen abschießen zu lassen. Die polizeiliche und rechtliche Auseinandersetzung mit terroristischen Gewalthandlungen darf von staatlichen Organen nicht als kriegsähnliche Ausnahmesituation gedeutet und zur Einschränkung von Grundrechten, wie bspw. beim „Großen Lauschangriff“, missbraucht werden.
pax christi erinnert daran, dass das Grundgesetz von seiner Entstehung her nach den Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges die Verfassung eines friedlichen und Frieden stiftenden Deutschland sein wollte und zunächst keine Bestimmungen zur Aufstellung von Streitkräften enthielt. Dieser Verzicht wenn auch mit bedingt durch die politische Situation der unmittelbaren Nachkriegszeit darf als deutliche Mahnung und kritisches Korrektiv zu den später gefassten Regelungen in den Artikeln 12a und 87a erinnert werden: Die Wiederaufstellung von Militär ist an den Zweck der Landesverteidigung zu binden. Bei der Sicherung und Schaffung von Frieden und umfassender menschlicher Sicherheit haben zivile Mittel absoluten Vorrang!
Das Asylrecht, Artikel 16 GG, ist aus den Erfahrungen der Bedrohung ganzer Bevölkerungsgruppen durch den Nationalsozialismus und deren Angewiesenheit auf die Aufnahmebereitschaft anderer Länder in das Grundgesetz aufgenommen worden. Jedoch wurde dieser Anspruch durch den nachträglich eingeführten Artikel 16a GG verwässert. Das sog. Flughafenverfahren, die Abschiebehaft, die Verbringung von Personen in „Ausreisezentren“ und das Sterben von Flüchtlingen an den Außengrenzen Europas sind Folgen, die Anlass geben, die Grundrechte von politisch Verfolgten auf Asyl deutlich anzumahnen und die gegenwärtige politische Praxis an den ursprünglichen Werten zu messen. Dazu gehört auch das Asylrecht für Kriegsdienstverweigerer aus Ländern, die zwar eine Wehrpflicht kennen, aber das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung als ein Menschenrecht nicht achten.
Anlässlich des Jubiläums des Grundgesetzes fordert pax christi: