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Neues Gesetz zu Jugendfreiwilligendiensten als Schritt in die richtige Richtung begrüßt

Stellungnahmen der Partner von pax christi - BDKJ und AGDF

Partner von pax christi - BDKJ und AGDF, die seit Jahren solche Dienste anbieten und ihre Ausweitung fordern - haben das vom Bundestag am 6.3.2008 angenommene Gesetz zu Jugendfreiwilligendiensten begrüßt und den Bundesrat zur Zustimmung aufgefordert. Zugleich fordern sie, auf diesem Wege weiter zu gehen und insbesondere Freiwilligendienste junger Menschen im Ausland, die durch das „weltwärts“-Programm seit 2008 einen neuen Schub erfahren, weiter zu erleichtern.

Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend begrüßt das Gesetz für Jugendfreiwilligendienste und fordert Bundesrat zur Zustimmung auf: „Flexibler, moderner, besser“

Düsseldorf, 6. März. Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) begrüßt das heute vom Bundestag beschlossene Gesetz zu Jugendfreiwilligendiensten. Durch die Zusammenlegung der vorher getrennten Gesetze für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) schaffe der Bundestag endlich einen einheitlichen gesetzlichen Rahmen für unterschiedliche Dienste, lobt der BDKJ-Bundesvorsitzende Dirk Tänzler.

Laut neuem Gesetz sollen junge Menschen in den Freiwilligendiensten neben sozialen Kompetenzen, verstärkt berufliche Orientierung bekommen. „Diese Schlüsselkompetenzen erleichtern jungen Menschen, ihren Lebensweg sinnvoll zu gestalten“, begrüßt Tänzler. Die Freiwilligen damit zu fördern, sei jetzt gemeinsame Aufgabe von Trägern und Einsatzstellen. Die Dienstdauer wird flexibler, Kombinationen zwischen FSJ und FÖJ, Inland und Ausland möglich. Auch kann der Dienst jetzt zwischen sechs bis - in begründeten Ausnahmefällen - 24 Monate dauern. „Das alles trägt der immer flexibler werdenden Lebenswelt von Jugendlichen Rechnung.“ Dass der Begriff Freiwilliges Soziales Jahr im Gesetzestext erhalten bleibe, sei eine „Anerkennung für die Tradition der Dienste in Deutschland“. Der BDKJ-Vorsitzende fordert den Bundesrat auf, dem Gesetz zuzustimmen, damit es umgehend in Kraft treten kann.

Doch die katholischen Jugendverbände sehen noch Verbesserungsmöglichkeiten. „Langfristiges Ziel muss eine Befreiung des FSJ von der Umsatzsteuer sein“, so Tänzler. Weiter kritisiert er, dass Rahmenbedingungen für die Freiwilligendienste im Ausland nur unzureichend verbessert werden. Auch erreiche die Bundesregierung den angekündigten Ausbau der Jugendfreiwilligendienste nur, wenn sie erhebliche zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung stelle. Die finanzielle Ungleichbehandlung unterschiedlicher Freiwilligendienste zum Nachteil des FSJ ist aus Sicht des BDKJ völlig inakzeptabel. Tänzler: „Alle, die einen Freiwilligendienst leisten wollen, müssen dies auch tun können.“


Die "Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden", eine Vereinigugn von über 30 Friedensdiensten und -organisationen betont: Das Neue Jugendfreiwilligendienstegesetz ist keine Lösung für internationale Freiwilligendienste – ein Auslandsgesetz ist erforderlich!

PM 1/06.03.2008) Der Bundestag hat heute den Entwurf für ein Jugendfreiwilligendienstegesetz angenommen, dem noch der Bundesrat zustimmen muss. Die Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF) begrüßt einerseits, dass das Freiwillige Soziale und Ökologische Jahr im Kern erhalten und sinnvoll weiter entwickelt werden. Zudem ist erfreulich, dass für Freiwillige, die seit dem 1. Januar über das Bundesförderprogramm weltwärts einen entwicklungspolitischen Freiwilligendienst ableisten, Kindergeld gezahlt werden soll. Andererseits beseitigt das geplante Gesetz nicht wesentliche Hemmnisse für die Freiwilligendienste junger Menschen im Ausland, weshalb die meisten auch zukünftig außerhalb von FSJ und FÖJ entsendet und dadurch Nachteile haben werden.

Knackpunkt ist dabei die Gesetzesvorschrift, dass auch die FSJ- oder FÖJ-Teilnehmenden im Ausland voll in der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung sein müssen. Dies führt zum einen zu unnötig hohen Kosten, zum anderen zu bürokratischen Restriktionen beispielsweise bei der Gestaltung der Vorbereitungs- und Begleitseminare. Der Gesetzgeber hat es bisher versäumt, den Bundestagsbeschluss von 2005 umzusetzen, die sozialrechtlichen und aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen für Freiwillige im Ausland zu harmonisieren. Auch wurden die kritischen Hinweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Auslandsdienste der von der Bundesregierung selber in Auftrag gegebenen Evaluation ignoriert.

Die AGDF fordert daher den Gesetzgeber auf, endlich ein Gesetz für Jugendfreiwilligendienste im Ausland anzugehen. Der AGDF Geschäftsführer Jan Gildemeister weist darauf hin, dass "hinsichtlich der sozialen Sicherung der Europäische Freiwilligendienst und die Richtlinie des BMZ zum Förderprogramm weltwärts die Steilvorlage geben, die es aufzunehmen gilt. Es ist daher erfreulich, dass der Bundestag das Anliegen der FDP abgelehnt hat, weltwärts-Freiwillige in die gesetzliche Sozialversicherung zu zwingen. Dies hätte den großen Erfolg des Programms nachhaltig gefährdet."