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Verhandlungen um Bleiberechtsregelung und Zuwanderungsverschärfung
PRO ASYL fordert echtes Aufenthaltsrecht statt Duldung und veröffentlicht „Katalog der Grausamkeiten“ zum Zuwanderungsrecht.
Die nächste Innenministerkonferenz im November wird erneut über ein Bleiberecht für langjährig geduldete Ausländer/innen beraten. Die pax christi-Kommission „Asyl/Flüchtlinge“ fordert seit längerem eine großzügige Bleiberechtsregelung und arbeitet als Mitglied von Pro Asyl in der Kampagne mit. Die Diskussion zum Bleiberecht wird zunehmend gekoppelt an eine erneute Verschärfung des Zuwanderungsrechtes. Dazu hat PRO ASYL am 26.10.2006 einen „Katalog der Grausamkeiten“ mit 35 Vorschlägen aus dem Bundesinnenministerium versandt.
Aus der Pressemitteilung von Pro Asyl zum Bleiberecht: „PRO ASYL kritisiert den Versuch, bei den aktuellen Verhandlungen um eine Bleiberechtsregelung lediglich auf eine Minimallösung zu setzen. Umstritten ist die Art und Weise des Arbeitsmarktzugangs für Betroffene. Nach einem Vorschlag aus Niedersachsen soll statt einer Aufenthaltserlaubnis mit unbeschränkter Arbeitserlaubnis nur eine weitere Duldung zur Arbeitssuche erteilt werden. Zudem will die Union das Asylbewerberleistungsgesetz auf Geduldete und humanitär Bleibeberechtigte unbefristet anwenden. Wer künftig noch geduldet ist, würde damit dauerhaft unter dem Existenzminimum leben müssen.“ Die Diskussion zum Bleiberecht wird zunehmend gekoppelt an eine erneute Verschärfung des Zuwanderungsrechtes. Dazu hat PRO ASYL am 26.10.2006 einen „Katalog der Grausamkeiten“ mit 35 Vorschlägen aus dem BMI versandt. Daraus als krasses Beispiel Nr. 14: „ALG II-Bezug als Ausweisungsgrund: Das BMI will prüfen lassen, ob der Bezug von Arbeitslosengeld II mit der Ausweisung bestraft werden soll (Evaluierungsbericht S. 141). Demnach würde die Ausländerbehörde künftig nach eigenem Ermessen eine Person ausweisen können, die ALG II bezieht. Angesichts der schwierigen Situation auf dem Arbeitsmarkt ist es unfair, Personen aufgrund ihrer Arbeitslosigkeit auszuweisen. Migranten und Migrantinnen tragen einen großen Anteil an der Aufrechterhaltung der Sozialsysteme durch ihre Beitragsleistungen. Der Verlust des Arbeitsplatzes darf in einer Einwanderungsgesellschaft kein Ausweisungsgrund sein.“