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Erklärung des Präsidiums der deutschen Sektion von pax christi zum Entwurf des Bundesinnenministers für ein Zuwanderungsgesetz
ZEIT FÜR SACHGERECHTE UND HUMANE LÖSUNGEN - Sept. 2001
Nach den Terroranschlägen in den USA droht in Deutschland die Auseinandersetzung um den Entwurf für ein Zuwanderungsgesetz auf die Bekämpfung des Terrorismus eng geführt zu werden. Ein politisches Klima, das geprägt ist von der Sorge um die eigene Sicherheit und der Suche nach den effektivsten Methoden zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus, ist wenig geeignet, die Zuwanderung von Menschen zu regeln, die entweder aufgrund politischer oder sozialer Notlagen Zuflucht in Deutschland suchen oder infolge der Veralterung der deutschen Gesellschaft oder des Facharbeitermangels für einen Aufenthalt in Deutschland angeworben werden. Die hiermit aufgeworfenen Fragen sind zu komplex. Eine schnelle Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes verhindert die notwendige Diskussion dieser Fragen. pax christi appelliert daher an die Bundesregierung und die im Bundestag vertretenen Parteien, die Terroranschläge nicht zum Anlass zu nehmen, das Zuwanderungsgesetz schnell zu verabschieden und nimmt zum vorliegenden Gesetzentwurf wie folgt Stellung:
pax christi Deutschland erkennt die Notwendigkeit an, die Zuwanderung nach Deutschland zu gestalten und die Integration der Ausländerinnen und Ausländer zu fördern, wie es in den Zielen des Entwurfs von Bundesinnenminister Schily für ein Zuwanderungsgesetz formuliert ist. Doch eine künftige Regelung der Einwanderung - von erwünschten und gebrauchten Arbeitskräften - darf nicht zu Lasten Schutz bedürftiger Menschen gehen! Die geplanten Restriktionen würden aber den am weitesten reichenden Beitrag zur Entrechtung von Asylsuchenden und Geduldeten seit dem Asylkompromiss von 1993 darstellen.
Das Präsidium der deutschen Sektion von pax christi begrüßt einzelne geplante Veränderungen wie die Gleichstellung von Flüchtlingen, die als politisch Verfolgte nach Artikel 16a Grundgesetz anerkennt werden, mit denen, die aufgrund der Genfer Flüchtlingskonvention in Deutschland bleiben. Aber diese Verbesserung wird überschattet von den zahlreichen und gravierenden Verschärfungen für Flüchtlinge, die der Entwurf für ein Zuwanderungsgesetz vorsieht. Er löst zentrale Fragen wie Härtefälle, "Illegalisierte" u.a.m. nicht, sondern verschlimmert sie. Trotz anders lautender Voten von allen Parteien, von der Süßmuth-Kommission sowie von Wohlfahrtsverbänden und Kirchen soll es für die Opfer nicht-staatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung, für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, für Abschiebehäftlinge keine Verbesserungen geben.
pax christi Deutschland fordert deshalb die Bundestagsabgeordneten auf, sich mehr Zeit für eine gründliche Beschäftigung mit der Problematik zu nehmen. Sie müssen sich sorgfältig mit den Argumenten der fachkompetenten Menschen in der konkreten Flüchtlingsarbeit auseinander setzen, die sich durchweg in ihren Warnungen vor den Folgen der geplanten Regelungen einig sind.
Das Präsidium der deutschen Sektion von pax christi appelliert an die Verantwortlichen, das Thema aus dem Bundestagswahlkampf heraus zu halten, um ausländerfeindliche Stimmungen nicht weiter zu schüren. Doch Zeitdruck trägt auch nicht zu sachgerechten und wirklich humanen Lösungen für die Zuwanderung bei!
Folgende Aspekte bedürfen u.E. dringend der Überprüfung und Veränderung:
1.Tausende von Menschen könnten in die Illegalität getrieben werden, wenn das Gesetz Wirklichkeit wird. Bisher Geduldete, bei denen "tatsächliche Abschiebungshindernisse" bestehen (z.B. keine Abschiebungswege, keine Aufnahme durch den "Zielstaat"), würden in eine gesetzlich geregelte Rechtlosigkeit fallen!
2.Im Gesetz fehlt jegliche Klarstellung, dass Opfer nicht-staatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung als Flüchtlinge anzuerkennen sind. Vielen Betroffenen droht eine ungewisse Zukunft; um eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen, müssten sie selbst nachweisen, dass sie in keinen anderen Staat ausreisen können.
3.Weiterhin ist es unter Missachtung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte möglich, Menschen abzuweisen, die von Folter durch nicht-staatliche Akteure bedroht sind.
4.Auch in Zukunft gibt es keine vernünftige Grundlage für eine Härtefallregelung. Statt dessen sollen Kirchen und andere Hilfsorganisationen auf eigene Kosten Menschen einen Aufenthalt sichern können - eine unzumutbare Privatisierung staatlicher Verantwortung für bedrohte Menschen!
5.Die skandalöse Behandlung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge unter Missachtung der UN-Kinderrechtskonvention würde weitergehen. Nicht einmal die Empfehlungen der Süßmuth-Kommission sind im Gesetzentwurf beachtet, Flüchtlingskinder altersadäquat und nach jugendhilferechtlichen Grundsätzen zu behandeln.
6.Ein Bleiberecht würde bestimmten Menschen vorenthalten, denen es nach der Genfer Flüchtlingskonvention zusteht: Flüchtlinge, deren Vorfluchtgründe nicht anerkannt sind, sollen nämlich ausgeschlossen werden, wenn sie sich nach ihrer Flucht politisch engagieren und z.B. auf Menschenrechtsverletzungen in ihrem Herkunftsland hinweisen.
7.Die Problematik der "Illegalisierten" wird weiter verdrängt; ihnen werden soziale Mindeststandards (z.B. Zugang zu ärztlicher Behandlung) weiterhin vorenthalten.
8.Asylsuchende sollen nun zeitlich unbegrenzt lediglich Leistungen erhalten, die 30 Prozent unterhalb der Sozialhilfe liegen. Auch alle AusländerInnen mit Abschiebeschutz würden von dieser sozialen Ausgrenzung betroffen.
9.Bislang geduldete Menschen sollen nicht mehr arbeiten dürfen - mit allen nachteiligen Folgen! Ob Asylsuchende während ihres Verfahrens (nach einem Jahr Aufenthalt in Deutschland) eine Beschäftigung aufnehmen dürfen, ist unklar.
10.Ausreisepflichtige sollen bis zur Ausreise zu einem Aufenthalt in "Ausreiseeinrichtungen" (Sonderlagern) gezwungen werden können - schon bei Anhaltspunkten für einen Verdacht, sie könnten ihrer Ausreisepflicht nicht nachkommen. Dadurch würde die Gefahr des "Abtauchens" eher erhöht als verhütet.
Hinzu kommt die Problematik, die von vornherein in der Schaffung solcher Lager liegt. Ein Land, das schwer an der Verantwortung für seine nationalsozialistische Vergangenheit trägt, muss hier besonders sensibel sein!
11.Die vielfach menschenunwürdige Praxis der Abschiebungshaft soll unverändert übernommen werden.
12.Asylanerkennungen sollen nach 3 Jahren überprüft werden. Dies würde nicht nur zu einer Explosion der Zahl zu bearbeitender Fälle führen, sondern auch zu einer weiteren jahrelangen Verunsicherung der Betroffenen; ihre Integration wird erschwert.
13.Für bestimmte Gruppen von Asylsuchenden könnten möglicherweise pauschale Weisungen zur Anerkennungen oder Ablehnung gegeben werden, da die Weisungsungebundenheit der EntscheiderInnen abgeschafft werden soll. So verständlich die Absicht ist, eine größere Einheitlichkeit in den Entscheidungen zu erreichen, so ungeeignet ist die geplante Regelung als Alternative zu dem - erfreulicherweise abgeschafften - Bundesbeauftragten für Flüchtlingsangelegenheiten. Denn EntscheiderInnen müssen die Möglichkeit haben, die Glaubwürdigkeit der Asylsuchenden nach ihrem persönlichen Eindruck zu beurteilen und nicht nach Aktenlage.
14.Hinzu kommen Bedenken gegen die Einrichtung eines neuen "Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge" mit einer Vielzahl völlig unterschiedlicher Aufgaben. Die von einer solchen Superbehörde betriebene verschärfte Datensammlung würde die Persönlichkeitsrechte der AusländerInnen gefährden. Die demokratische Kontrolle einer solchen Einrichtung muss gewährleistet werden.
15.Entscheidungsstopps des Bundesamtes weit über sechs Monate hinaus wären möglich, d.h.: Eine höchst fragwürdige Praxis würde per Gesetz sanktioniert und sogar ausgedehnt.
pax christi Deutschland protestiert aus den vorgenannten Gründen gegen den Entwurf für ein Zuwanderungsgesetz und fordert, den Schutz für verfolgte und bedrohte Menschen wirksamer als bisher zu sichern, anstatt ihn weiter auszuhöhlen.
Bad Vilbel, den 19. September 2001