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Anerkennung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung als Asylgründe: Deutschland muss international gängige Praxis einhalten
Erklärung des Präsidiums der deutschen Sektion von pax christi anlässlich der Berichts der Süssmuth-Kommission "Zuwanderung gestalten - Integration fördern" Juli 2001
pax christi fordert die Bundesregierung auf, endlich dafür Sorge zu tragen, dass auch in Deutschland geschlechtsspezifische und nichtstaatliche Verfolgung als Asylgründe anerkannt werden. Auf europäischer und internationaler Ebene ist dies bereits gängige Praxis. Die Süssmuth-Kommission fordert also letztlich genau dies, wenn sie eine einheitliche Regelung im europäischen Rahmen empfiehlt. pax christi unterstützt den Appell des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen, Ruud Lubbers, an die Bundesregierung, "jene als Flüchtling zu schützen, die in ihrem Heimatland von oppositionellen politischen oder religiösen Fanatikern verfolgt werden und dort keinen Schutz erhalten können".
Die rot-grüne Bundesregierung hatte sich insbesondere die Beachtung geschlechtsspezifischer Verfolgungsgründe im Koalitionsvertrag selbst zur Aufgabe gemacht. Bisher ist sie aber eine konsequente Umsetzung schuldig geblieben. Nichtstaatliche Verfolgung spielt dabei nicht nur im Kontext der geschlechtsspezifischen Verfolgung (z.B. Genitalverstümmelung von Frauen, Verfolgung wegen der sexuellen Orientierung) eine Rolle, sondern auch in Situationen, wo staatliche Gewalt formal zwar nicht existiert, faktisch aber ausgeübt wird (z.B. Afghanistan) oder Verfolgung von mächtigen politischen Gruppen außerhalb der Regierung ausgeht (z.B. Somalia, Algerien, Kolumbien).
Die führenden Innenpolitikerinnen und -politiker der SPD-Bundestagsfraktion erklärten kürzlich, sie wollten "Opfer nichtstaatlicher Verfolgung oder geschlechtsspezifischer Menschenrechtsverletzung den europäischen Standards entsprechend durch ausdrückliche Aufnahme in den Gesetzestext (derzeit § 51 AuslG) als Flüchtlinge besser schützen." pax christi teilt die Auffassung, dass die beste Garantie für eine Beachtung nichtstaatlicher oder geschlechtsspezifischer Verfolgung in einer gesetzlichen Verankerung des Schutzanspruchs besteht. Daher fordern wir den SPD-Parteivorstand, die SPD-Bundestagsfraktion und die Bundesregierung auf, sich diese Forderung, die von den Expertinnen und Experten der SPD eingebracht wurde, zu eigen zu machen und umzusetzen.
Bad Vilbel, den 4.7.2001