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Erklärung

Keine Aufrechnung von Asyl und Einwanderung

Presseerklärung der deutschen Sektion von Pax Christi

Zur gegenwärtigen Debatte um Einwanderung und Asyl in Deutschland fordern die Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche und die deutsche Sektion von Pax Christi eine deutliche Ausrichtung der Konzepte an menschenrechtlichen Kriterien und internationalen Konventionen.

1. Längst überfällig war die Anerkennung der Tatsache, daß Deutschland nicht nur seit langem ein Einwanderungsland ist, sondern aus wirtschaftlichen und demographischen Gründen Einwanderung dringend braucht. Diese Einsicht ist die Voraussetzung für eine aktive Gestaltung von Einwanderung und für die Erarbeitung zukunftsfähiger Konzepte. Dabei darf die Frage wirtschaftlicher Verwertbarkeit keine Priorität vor klaren Integrationsperspektiven, der Möglichkeit einer Verfestigung des Aufenthaltstatus und familienfreundlicher Nachzugsregelung geben. Die Fehler, die vor 40 Jahren bei der Anwerbung sog. "Gastarbeiter" begangen wurden, dürfen nicht wiederholt werden. Die Rechte von Arbeitsmigranten auf eine klare Lebensperspektive für sich und ihre Familien vertragen sich nicht mit einer rein an wirtschaftlichen Interessen orientierten zeitlich begrenzten Regelung. Auch für Arbeitsmigranten bestehen bereits gesetzliche Regelungen auf nationaler, europäischer undinternationaler Ebene, die ihnen wichtige fundamentale Rechte garantieren. An diese ist die Bundesregierung gebunden. Bestehender Gestaltungsspielraum, z.B. bei der Zuwanderung aus humanitären Gründen (Kontingent- und Bürgerkriegsflüchtlinge), sollten stärker als bisher genutzt werden.

2. Wir begrüßen ausdrücklich die klare Stellungnahme des Bundespräsidenten gegen ein Aufrechnen von Asylrecht und Einwanderung. Diese Verkoppelung, die von der CDU, aber auch von Bundesinnenminister Schily immer wieder in die Diskussion gebracht wird, stellt die bindenden völkerrechtlichen Verpflichtungen, die Deutschland eingegangen ist, in Frage. Der individuelle Anspruch auf Schutz vor Verfolgung und die Möglichkeit, diesen rechtsstaatlich einzuklagen, sind keine staatliche Gnade, die bei Bedarf gewährt oder verweigert werden kann. Der notwendige Schutz vor Verfolgung ist auch nicht quotierbar. Anstelle einer Fortsetzung der Demontage des Asylrechts sind Reformen nötig, mit denen bestehende gravierende Defizite im Flüchtlingsschutz endlich behoben werden, um internationalen Konventionen wie der GFK zu entsprechen. Hierzu gehören z.B. der Schutz vor nichtstaatlicher Verfolgung. Die Bestrebungen, auf europäischer Ebene zu einer Harmonisierung des Asylrechts zu kommen, mit der die Einhaltung de GFK in vollem Umfang gewährleistet werden, sind zu begrüßen. Deutschland muß hier endlich eine positive Rolle im Sinne einer Verbesserung des Flüchtlingsschutzes übernehmen, statt ständig als Vorreiter bei der Einführung neuer Restriktionen gegenüber Flüchtlingen zu fungieren.

3. Schon aus Eigeninteresse wird sich Deutschland im Zeitalter der Globalisierung als weltoffenes Land präsentieren müssen. Es ist zudem das falsche Signal angesichts der bestehenden Vorbehalte in der Bevölkerung gegenüber Zuwanderung, wenn Menschen auf Zeit geholt werden oder gegen andere Gruppen aufgerechnet werden, anstatt auf einen breiten gesellschaftlichen Konsens für das dauerhafte Zusammenleben von Menschen deutscher und ausländischer Herkunft hinzuarbeiten. Die bestehenden Vorurteile werden so in populistischer Manier von höchster Stelle bestätigt. Gerade vor dem Hintergrund der gewalttätigen ausländerfeindlichen Angriffe, bei denen wehrlose Menschen allein aufgrund ihrer Herkunft schwer verletzt oder sogar getötet werden, ist es die Verantwortung der Politik, für die grundlegenden Rechte aller in Deutschland lebenden Menschen einzutreten.

Donnerstag, 29. Juni 2000