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Einwanderungsgesetz ja, aber nicht auf Kosten des Asylrechts!
Erklärung des Geschäftsführenden Vorstandes von pax christi
Mit Besorgnis registriert pax christi Bestrebungen, im Rahmen einer Annäherung zwischen CDU/CSU und SPD zur Einwanderungspolitik das Asylrecht weiter einzuschränken. Der Sinn des Asylrechts besteht darin, verfolgten Menschen Schutz zu gewähren. Volkswirtschaftliche Überlegungen, die bei der Formulierung einer Einwanderungspolitik bedeutsam sind, wie die aktuelle Diskussion um die gezielte Anwerbung von Computerfachleuten aus dem Ausland zeigt, dürfen beim Schutz für Flüchtlinge keine entscheidende Rolle spielen.
Vertreter von CDU/CSU (Friedrich Merz) und SPD (Otto Schily) versuchen, Argumente für eine erneute Einschränkung des Asylrechts geltend zu machen, das sie bereits 1993 gemeinsam mit der FDP verstümmelten. Es wird behauptet, 50 Jahre nach Ende der Nazi-Diktatur sei dieser Abschnitt der deutschen Geschichte kein Grund mehr, Verfolgten Asyl zu gewähren. Dieser Position tritt pax christi aus folgenden Gründen mit Nachdruck entgegen:
1. Es wird so getan, als sei das deutsche Asylrecht immer noch etwas besonderes. In Wahrheit spielt Deutschland seit vielen Jahren in Europa und darüber hinaus eine Vorreiterrolle bei der Einschränkung der Rechte von Flüchtlingen. In bestimmten Fragen setzt Deutschland nicht einmal die Anforderungen der Genfer Flüchtlingskonvention um, beispielsweise wenn es um Flüchtlinge geht, die vor quasi-staatlicher Verfolgung geflohen sind (Stichwort Afghanistan). pax christi stellt mit Sorge fest, dass Bundesinnenminister Otto Schily laut über eine weitere Einschränkung des Asylrechts nachdenkt, im Unterschied zu den Erklärungen von Bundeskanzler Schröder bei dem EU-Gipfel in Tampere im Herbst 1999 aber seit Monaten ein klares Bekenntnis zur Genfer Flüchtlingskonvention vermeidet. Auch wenn eine Harmonisierung des Asylrechts in Europa wünschenswert ist, darf sie nicht auf einem so kleinen Nenner erfolgen, dass damit das Asylrecht in Europa faktisch abgeschafft und das Völkerrecht unterlaufen wird.
3. Die Erfahrungen von Menschen, die Opfer des Nazi-Terrors geworden sind oder vor ihm fliehen mussten, haben nicht nur das ursprüngliche deutsche Asylrecht geprägt, sondern auch die Genfer Flüchtlingskonvention als völkerrechtliche Grundlage des Flüchtlingsschutzes entscheidend beeinflusst. Auch mehr als 50 Jahre nach der Befreiung von der Nazi-Herrschaft gibt es keinen Grund, die Konsequenzen, die damals zum Schutz der Menschen vor Verfolgung gezogen wurden, zu revidieren.
5. Besonders befremdlich wirkt die erneute Diskussion um das Asylrecht und seine historischen Wurzeln, wenn sie zeitgleich mit der Einigung über die Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern erfolgt. pax christi fragt: Geht es entgegen den Bekundungen von Bundeskanzler Schröder doch darum, einen Schlussstrich zu ziehen, zunächst beim Asylrecht, dann bei den Zwangsarbeitern und schließlich in der Verantwortung für die Shoah?
Bei der Formulierung einer Einwanderungspolitik ist neben wirtschaftlichen Interessen auch die soziale Verantwortung Deutschlands im eigenen Land, in Europa und weltweit zu berücksichtigen. Eine Einwanderungspolitik, die Spitzenkräfte (Guido Westerwelle) und die, die uns nutzen (Günther Beckstein), zulässt, sogenannte Armutsflüchtlinge aber ausschließt, ist ethisch nicht vertretbar. Darüber hinaus muss in der deutschen Gesellschaft endlich als normal akzeptiert werden, dass Migrantinnen und Migranten wenigstens einen Teil ihrer ethnischen und kulturellen Identität behalten können müssen und dass dies niemanden gefährdet, sondern unsere Gesellschaft bereichert. Wenn man jetzt Fachleute für bestimmte Aufgaben ins Land holen will, muss klar sein, dass Menschen kommen werden und nicht Maschinen - Menschen, die Anspruch auf eine uneingeschränkte Wahrung ihrer Würde und auf die Befriedigung ihrer sozialen, kulturellen und religiösen Grundbedürfnisse haben.
Bad Vilbel, den 20. April 2000